Smart Muskel Konzept

BoNT-A in der Praxis

Aktuell besteht eine deutliche Unterversorgung von Patienten mit Spastizität nach Schlaganfall, nachdem in der Regel nur in größeren Praxen oder Spezialambulanzen eine Behandlung mit Botulinumtoxin angeboten wird.

Andererseits gibt es auch positive Entwicklungen, so wurden beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg erstmals Abrechnungszeiten eingeführt, welche eine kostendeckende Behandlung nun auch im niedergelassenen Bereich möglich machen.

Außerdem ist durch Kooperationsverträge mit Pflegeheimen eine extrabudgetäre Abrechnung möglich.1

Im Rahmen des SMART-Muskel-Konzepts wollen wir Sie an das Management und die Behandlung von Spastikpatienten mit Botulinumtoxin heranführen und Ihnen erste Grundkenntnisse vermitteln.

Um Ihnen den direkten Einstieg dabei so leicht wie möglich zu machen, wurde das SMART-Muskel-Konzept entwickelt, das Sie in Anwendungstrainings detailliert kennenlernen können. Neben theoretischen Grundlagen werden im Rahmen dieser Kurse auch praktische Anatomiekenntnisse und die Injektion am Patienten vermittelt.

Spastik-Therapie mit BoNT = Das SMART-Muskel-Konzept

Das SMART-Muskel-Konzept – Einfach für Sie, erleichternd für Ihre Patienten

Ein Behandlungskonzept mit Botulinumtoxin für die smarte Spastiktherapie in Praxen und Pflegeeinrichtungen

Mit dem SMART-Muskel-Konzept können Sie die BoNT-A-Therapie auch in Ihrer Praxis mit reduzierter Komplexität durchführen und von vielen Vorteilen, wie der optimalen Planbarkeit und einem erweiterten Therapieangebot, profitieren.

 

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Warum SMART-Muskel-Konzept?

Eine Analyse der aktuellen Versorgungslage

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen lag im Jahr 2017 bei rund 3,4 Millionen. Von ihnen waren 24 % auf eine vollstationäre Betreuung in einer Pflegeinrichtung angewiesen.2 Eine hohe Anzahl an Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen weisen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Urogenitalsystems, Erkrankungen des Nervensystems und muskuloskeletale Erkrankungen auf.3 Dabei spielt vor allem auch der Schlaganfall eine große Rolle.

Pro Jahr gibt es in Deutschland rund 200.000 erstmalige Schlaganfälle und ca 70.000 wiederholte Schlaganfälle.4

Schlaganfall ist weltweit die zweithäufigste Todesursache und die Hauptursache für Behinderungen im Erwachsenenalter.5,6 20 bis 40 % aller Schlaganfallpatienten entwickeln innerhalb eines Jahres eine Spastik.1  Da 6 % der Schlaganfallpatienten dauerhaft auf eine vollstationäre Pflege angewiesen sind4 , ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen eine Spastik aufweist.

Schlaganfall in Deutschland – Zahlen & Fakten

  • ca. 270.000 Schlaganfälle pro Jahr 4
  • ca. 20 bis 40 % aller Schlaganfallpatienten entwickeln innerhalb eines Jahres eine spastische Bewegungstörung1
  • Schlaganfall ist eine Hauptursache für Behinderungen im Erwachsenenalter5
  • etwa 6 % der Schlaganfallpatienten sind dauerhaft auf eine vollstationäre Pflege angewiesen4

 

Versorgungslage in Deutschland

„Eine Behandlung der spastischen Bewegungsstörung mit Botulinum-Neurotoxin Typ A erfolgt für weniger als 10 % der Patienten. […] Die Versorgungsrealität von Patienten mit spastischer Bewegungsstörung nach Schlaganfall in Deutschland entspricht nicht den Empfehlungen in den evidenzbasierten Leitlinien der Fachgesellschaften (DGN und DGNR) und weist Merkmale eine Unter- bzw. Fehlversorgung auf. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behandlung nicht interdisziplinär, sondern lediglich durch Allgemeinmediziner, Praktiker und Internisten erfolgt.“1

Warum SMART?

Das SMART-Muskel-Konzept – mit smarten Vorteilen für Sie

Für Ihre Patienten

Schmerzlinderung, Tonusreduktion, Pflegeerleichterung und Verbesserung der Lebensqualität.7-9

Für die Organisation

Optimale Planbarkeit, in der Regel keine Terminausfälle oder Absagen. Darüber hinaus keine „Überraschungen“ durch komplexe und aufwendige Fälle.

Für Ihr Therapiespektrum

Ein erweitertes Leistungsangebot und mögliches Alleinstellungsmerkmal in der Region sowie eine hohe Patientenzufriedenheit mit der Behandlung.

Für Ihre Praxis und betreuten Pflegeheime

Eine BoNT-A-Therapie mit reduzierter Komplexität in Ihrer Praxis oder in den betreuten Pflegeheimen. Keine Überweisung an Spezialambulanzen.

SMARTe Vorteile

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BoNT-A im Pflegeheim

Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen gerade in Pflegeeinrichtungen ist seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema und die teilweise bestehenden Versorgungslücken sind allgemein bekannt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber in § 119b SGB V eine Regelung getroffen, die eine ambulante ärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen sicherstellen und verbessern, Schnittstellenprobleme abbauen und unnötige Transport- und Krankenhausaufenthalte ersparen soll. Das Ziel der Versorgungsverbesserung und Sicherung soll vorrangig durch Kooperationsverträge der Pflegeeinrichtungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hat ausweislich der gesetzlichen Regelung ein Pflegeheim Kooperationsverträge mit geeigneten Leistungserbringern anzustreben. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) steht dabei in der Pflicht das Heim auf Antrag zu unterstützen (gemäß § 119b SGB V). Um den erhöhten Aufwand zu honorieren, wurde im Jahre 2016 eine neue extrabudgetäre Gebührenordnungsposition für die zusätzlichen Kooperations- und Koordinationsleistungen in den EBM aufgenommen. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist jedoch, dass ein Kooperationsvertrag mit dem Pflegeheim abgeschlossen worden ist und eine Genehmigung der zuständigen KV vorliegt.

Informationsbroschüre zur ärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen

MustervertragUnter dem folgenden Download-Link finden Sie eine Broschüre die Sie mit relevanten Informationen zu einer Kooperation mit einem Pflegeheim versorgt:

Informationsbroschüre.pdf

 

Bitte beachten Sie, dass diese Info-Broschüre keinen Anspruch erhebt auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr. Eine Haftung für unvollständige und/oder fehlerhafte Angaben wird ausgeschlossen. Ipsen ist jedoch bemüht, die Inhalte und Angaben fortlaufend zu aktualisieren, sollten sich wesentliche Änderungen ergeben.

Mustervertrag

Einen Muster Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V zwischen Pflegeeinrichtungen und vertragsärztlichen Leistungserbringern finden Sie als Download unter nachfolgendem Link:

Muster-Kooperationsvertrag.pdf

EBM Kalkulator

Nachfolgend finden Sie den Link zu einem Online-Kalkulator, der bei der Kalkulation mit EBN-Ziffern unterstützt:

www.pflege-versorgung.de/

 

Der Kalkulator befindet sich auf dem Stand September 2019. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen eine taggenaue Aktualisierung nicht möglich ist. Ipsen wird jedoch die Aktualität regelmäßig überprüfen und bei wesentlichen Änderungen ggfs. erforderlich werdende Anpassungen schnellstmöglich vornehmen.

Referenzen:

 

  1. Potempa C et al., Zur Versorgungslage von Patienten mit spastischer Bewegungsstörung in Deutschland. Monitor Versorgungsforschung 03/2019. 12. Jahrgang 04.06.2019.
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis), https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html;jsessionid=E0CCFA5B1C7110AA81656F45D9342670. internet731; zuletzt aufgerufen am 19.07.2019.
  3. Balzer K, Butz S, Bentzel J, Boulkhemair D, Lühmann D. Beschreibung und Bewertung der fachärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern in Deutschland. DIMDI, Köln 2013. Schriftenreihe Health Technology Assessment, Bd. 125 ISSN: 1864-9645 1. Auflage 2013 DOI: 10.3205/hta000108L URN: urn:nbn:de:0183-hta000108L5
  4. Heuschmann PU, Busse O, Wagner M et al., Schlaganfallhäufigkeit und Versorgung von Schlaganfallpatienten in Deutschland. Akt Neurol 2010; 37(07): 333–340.
  5. Lozano R, Naghavi M, Foreman K et al., Global and regional mortality from 235 causes of death for 20 age groups in 1990 and 2010: a systematic analysis for the Global Burden of Disease Study 2010. Lancet 2012; 380(9859): 2095–2128.
  6. Murray CJL, Vos T, Lozano R et al., Disability-adjusted life years (DALYs) for 291 diseases and injuries in 21 regions, 1990–2010: a systematic analysis for the Global Burden of Disease Study 2010. Lancet 2012; 380(9859): 2197–2223.
  7. Platz T et al. Therapie des spastischen Syndroms, S2k-Leitlinie, 2018, in: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. Online: www.dgn.org/leitlinien (abgerufen am 27.01.2020).
  8. Roncoroni LP, et al. Health-Related Quality of Life Outcomes from Botulinum Toxin Treatment in Spasticity. 2020 May 4;12(5):292.
  9. Jacinto J, et al. Patient Perspectives on the Therapeutic Profile of Botulinum Neurotoxin Type A in Spasticity. Front Neurol. 2020; 11:388. doi: 10.3389/fneur.2020.00388. eCollection 2020.
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